1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die “Allgemeinen Vertragsbedingungen, allgemeine Geschäftsbedingungen AGB”) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die “Software”), die von der DR.R.ZWICKER TOP CONSULT GmbH, nachfolgend TOP CONSULT genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages sind:

  • die Überlassung von unter www.pernix.eu aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
  • die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums

Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

  1. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:

  • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist,
  • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
  • die nachstehenden Bedingungen,
  • allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn TOP CONSULT diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der TOP CONSULT.

  1. Anmeldung/ Rücktrittsvorbehalt

Anmeldungen zur Nutzung des SaaS Angebotes erfolgt online oder per E-Mail, Post oder Fax. Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung / Rechnungsstellung der Dr.R.Zwicker TOP Consult GmbH per Post oder mail nach einer vorherigen Anmeldung rechtsverbindlich.
Die Dr.R.Zwicker TOP Consult GmbH ist berechtigt, eine Anmeldebestätigung/ Rechnungsstellung im Wege des Vertragsrücktritts zu widerrufen, wenn sich nach der Bestätigung / Rechnungsstellung herausstellt, dass es sich bei der angemeldeten Person oder Firma um einen Wettbewerber der Dr.R.Zwicker TOP Consult GmbH handelt. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beträgt 14 Tage nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes.

 

  1. Nutzungsbedingungen

4.1. Rechte des Kunden an der Software

TOP CONSULT räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von TOP CONSULT genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu “reverse engineeren”, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit TOP CONSULT als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. TOP CONSULTs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von TOP CONSULT dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde erkennt hiermit Ketapernix, pernix.eu Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

4.2. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von TOP CONSULT jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von TOP CONSULT besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

4.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist TOP CONSULT berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. TOP CONSULT behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

4.4. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

Die Monatsbeträge für den Folgemonat werden per Rechnung bis spätestens 5 Tagen vor Monatsende in Rechnung gestellt. Alternativ werden die Beträge von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen.

TOP CONSULT ist berechtigt aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen oder Nichtzahlung einer Rechnung zur Zahlungsfrist.

  1. Wartungsbedingungen und Service Level

5.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

TOP CONSULT behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von TOP CONSULT an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt TOP CONSULT dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

5.2. Systembetrieb

TOP CONSULT stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.

TOP CONSULT führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann TOP CONSULT die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden  

5.3. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die TOP CONSULT als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch TOP CONSULT zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

5.4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten  eingehen (werktäglich Deutschland, Bayern zwischen 08.00 und 17.00), beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

  1. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. TOP CONSULT gewährleistet jedoch, dass die unter www.pernix.eu genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von TOP CONSULT beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. TOP CONSULT kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann TOP CONSULT zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn TOP CONSULT eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von TOP CONSULT behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat TOP CONSULT, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann TOP CONSULT eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

TOP CONSULT gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen TOP CONSULT stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

  1. Haftungsbeschränkung

TOP CONSULT haftet

  1. a) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei jedem schuldhaften                      Handeln und
  2. b) bei sonstigen Pflichtverletzungen einschließlich solcher ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie für einfache Fahrlässigkeit auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 100.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt.

Eine Haftungseinschränkung besteht ausdrücklich nicht bei Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von TOP CONSULT keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt TOP CONSULT keine Haftung.

  1. Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift, Kreditkartenclearing oder Rechnungsstellung und Überweisung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber TOP CONSULT mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von TOP CONSULT schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder durch Analyse der Daten per Datenbankzugriff  . Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden TOP CONSULT und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

TOP CONSULT weist den Kunden gemäß DSGVO darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden. Genaueres ist in der Ausführung zum Datenschutz beschrieben.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Nürnberg. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Nürnberg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

Version 16. Juni 2019